1. Benennung von Inklusionsbeauftragten in allen Kommunen als Ansprechpartner vor Ort

Aus- und Fortbildung sowie Vernetzung durch regelmäßige Treffen. Die Zusammenarbeit der einzelnen Beauftragten und des Inklusionsbündnisses soll gestärkt werden

2. Barrierefreiheit in den Gebäuden der Stadtverwaltung Amberg

Herstellung einer umfänglichen Barrierefreiheit in allen Verwaltungsgebäuden der Stadt Amberg. Alle Bürger müssen die Dienstleistungen der Verwaltung ohne Einschränkungen in Anspruch nehmen können.

3. Barrierefreiheit im Landratsamt sowie den Gebäuden des Landkreises und in den Rathäusern der Landkreiskommunen

Herstellung einer umfänglichen Barrierefreiheit im Landratsamt Amberg-Sulzbach und den Gebäuden des Landkreises .Herstellung einer umfänglichen Barrierefreiheit in allen Rathäusern in Zusammenarbeit mit den kommunalen Ansprechpartnern. Alle Bürger müssen die Dienstleistungen der Verwaltung ohne Einschränkungen in Anspruch nehmen können.

4. Barrierefreie Kliniken / Öffentliche Gebäude / Kirchen / Museen

Barrierefreiheit bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch das Gestalten der baulichen Umwelt in der Form, dass sie von allen Menschen in derselben Weise genutzt werden kann, egal ob mit oder ohne Behinderung.
 

5. Barrierefreiheit Stadttheater Amberg & andere kulturelle Einrichtungen

Barrierefreier Umbau des Stadttheaters Amberg analog zur Stellungnahme des Inklusionsbündnisses Amberg-Sulzbach vom 08.10.2015.

- Barrierefreiheit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
- Ebenerdige Zugänge zum Gebäude und den Garderoben bzw. Kassen
- Eine Mindestanzahl von acht Rollstuhlfahrerplätzen wäre sinnvoll
- Die Sitzplätze für die Begleitpersonen sollten sich neben den Rollstuhlfahrerplätzen befinden
- Innerhalb des Gebäudes entsprechende Rampen und Aufzüge
- Entsprechende Toiletten in den Stockwerken, in denen sich Rollstuhlfahrerplätze befinden
- Entsprechende Behindertenparkplätze in unmittelbarer Umgebung/Nähe zum Theater
- Barrierefreiheit für Menschen mit Sehbehinderung
- Kontrastreiche Gestaltung z. B. durch Licht- und/oder Farbpunkte im Gebäude
- Bei Treppen Markierung der ersten und der letzten Stufe
- Leitsysteme zumindest vom Eingang bis zur Kasse/Garderobe
- Barrierefreiheit für Menschen mit Hörbehinderung
- Einbau von Induktionsschleifen
- Alternativ bzw. ergänzend auch Apps berücksichtigen
- Ggf. technische Vorrichtungen für Menschen, die via Gebärdensprache kommunizieren
 

6. Barrierefreie Parkplätze in Amberg / im Landkreis in ausreichender Zahl

Schaffung ausreichend vieler barrierefreier Parkplätze nach Maßgabe der DIN 18040 in Amberg und in den kreisangehörigen Kommunen im Landkreis Amberg-Sulzbach.

7. Wegweiser für Menschen mit Behinderung

Erstellung einer umfangreichen Sammlung (Stadtführer, Infokarten, Stadtplan) aller relevanten Informationen der Stadt Amberg und aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach für Menschen mit Behinderung: Beispielsweise regionale Beratungsstellen, barrierefreie öffentliche Gebäude, Behindertenparkplätze, barrierefreie Stadtführungen. Der Wegweiser kann als Printversion (Leichte Sprache) und/oder als Onlineversion in Verbindung mit Wheelmap.org erstellt werden. (Punkt 11 „Internetplattform für barrierefreies Wohnen“ kann hier integriert werden.)

8. Leichte und einfache Sprache in den Verwaltungen / Gebärdensprache

Texte verstehen ist ein entscheidender Schlüssel zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Leichte und einfache Sprache sind wichtige Elemente einer barrierefreien Kommunikation und Versprachlichung. Die Leichte Sprache ist eine Form des Deutschen, die vor allem von Menschen mit einer Lernbehinderung sehr gut verstanden wird und festen Regeln unterliegt, die z. B. die Wortwahl, die Grammatik und die Textgestaltung betreffen.

Ein Ziel der öffentlichen Verwaltungen ist es, bei Wort und Schrift die Leichte Sprache anzubieten. Des Weiteren ist das Angebot mit Gebärdensprache bei Veranstaltungen zu schaffen, bzw. auszubauen. Barrierefreies Internet bei allen von 2 – 5 genannten Einrichtungen wird angestrebt (Sprache plus technische Zugangsmöglichkeiten).

Ab 2018 gibt es einen Rechtsanspruch auf leichte Sprache bei Behörden in den Bescheiden

9. Sportverband mobilisieren / sensibilisieren – Die HALLE für ALLE

- Kontakt zu den Vereinen über den Sportverband herstellen und diese für die Teilhabe von behinderten Kindern und Erwachsenen sensibilisieren und befähigen
- Bestandsaufnahmen durch die kommunalen Beauftragten über die Möglichkeiten zur sportlichen Teilhabe
- Das Bewusstsein von Übungsleitern und Trainern für das Thema „Inklusion“ schärfen, Informationen anbieten und sie mit spezifischen Fortbildungen qualifizieren (Inklusionspädagogik)
- Kontaktpersonen für behinderte Menschen in den Vereinen schaffen und benennen
- Barrierefreier Bau und Umbau von Schwimmbädern sowie Sportstätten – mindestens eine HALLE für ALLE muss in jeder Kommune vorhanden sein!

10. Erreichen einer besseren Vermittlungsquote durch Zusammenarbeit mit dem Jobcenter, IFD, IHK, HWK
11. Internetplattform für barrierefreies Wohnen

Auf dieser Plattform sollen alle notwendigen Informationen und Adressen über barrierefreies Bauen und Wohnen gesammelt werden. Beispielsweise Beratungsstelle der Architektenkammer, Wohnberatungsstellen, finanzielle und praktische Fördermöglichkeiten bei Umbaumaßnahmen, Kontaktadressen von Spezialfirmen und Fachmessen, Beispiele von Umbaumöglichkeiten etc. Idealerweise verfügt die Plattform auch über eine Datenbank, in der freie barrierefreie Wohnungen angeboten werden können.

Evtl. wäre dies über eine eigene Rubrik „Barrierefreie Wohnungen“ auf der Anzeigenseite der Amberger Zeitung zu realisieren

12. Zusammenarbeit mit dem Wundernetz AS sowie Vernetzung von allen Beratungsstellen und Organisationen

Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Wundernetz der Lebenshilfe Amberg-Sulzbach e. V., das als primäres Ziel den gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Kultur für Menschen mit Behinderung und die grundsätzliche Bewusstseinsbildung zum Miteinander im Fokus hat.

13. Planung öffentlicher Gebäude begleiten / Zusammenarbeit mit Bauämtern stärken

Ziel ist, die Inklusionsbeauftragten und im Einzelfall auch den Inklusionsbeirat bei allen Planungen mit einzubinden. Eine frühzeitige Beachtung der Barrierefreiheit kann große Kosten und viel Ärger im Nachhinein vorbeugen.
 

14. Ist-Stand-Erhebung in Amberg / im Landkreis

Überprüfung des öffentlichen Raums und öffentlicher Gebäude in Bezug auf Barrierefreiheit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Sehbehinderung und Hörbehinderung. Besonders im Fokus steht die Achse Bahnhof / Bahnhofstraße / Georgenstraße sowie relevante Seitenstraßen und der Weg zum Landratsamt in Amberg. Außerdem stehen alle zentralen Orte in den Landkreiskommunen im Mittelpunkt. Bei den öffentlichen Gebäuden stehen die öffentlichen Verwaltungsgebäude sowie touristische und kulturelle Einrichtungen in Stadt und Landkreis im Vordergrund (Rathaus, Museen, Kirchen, Bibliotheken). Aber auch Gastronomiebetriebe sollen hinsichtlich der Barrierefreiheit überprüft und mit den Besitzern mögliche Verbesserungen besprochen werden.

15. Barrierefreier Nahverkehr

Herstellung eines ausreichenden barrierefreien Nahverkehrs nach Maßgabe von § 8 Abs. 3 PBefG, des Nahverkehrsplans und der DIN 18040 in Amberg und in den kreisangehörigen Kommunen im Landkreis Amberg-Sulzbach.
 

16. Barrierefreie Bahnhöfe

Der barrierefreie Ausbau oder Neubau des Amberger Bahnhofs ist ein entscheidender Punkt für ein barrierefreies Amberg. Das Inklusionsbündnis steht in ständigem Austausch mit Stadt und Vertretern der Deutschen Bahn AG, um dies zu erreichen. Des Weiteren wird die Barrierefreiheit in allen Bahnhöfen des Landkreises Amberg-Sulzbach angestrebt.

17. Schulische Inklusion und lebenslanges Lernen in der Region Amberg-Sulzbach

Umsetzung des Art. 24 der UN-Konvention in allen Schularten und Weiterbildungseinrichtungen:
- Wer sich „Bildungsregion“ nennt, darf niemand von Bildung ausschließen.
- Ziele sind wohnortnahe Beschulung und barrierefreie Fort- und Weiterbildung.
- Ist-Stand – Erhebung
- Bestandsaufnahme der schon bestehenden inklusiven Beschulungssituation von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf.
- Gibt es Schulen mit Inklusionsprofil und schulartübergreifende Projekte zum inklusiven Lernen?
- Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften und Materialen, um eine inklusive Förderung zu ermöglichen.
- Einrichten einer Beratungsstelle für Eltern, die ihr Kind inklusiv beschulen lassen wollen.
- Bestandsaufnahme, inwieweit in Fort- und Weiterbildungseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen barrierefrei und inklusiv lebenslanges Lernen möglich ist.
- Aus diesen Ergebnissen folgen dann die Ziele und Maßnahmen, die für die Umsetzung der Inklusion in Schulen und Bildungseinrichtungen notwendig sind.
 

18. Leuchtturmprojekte / Impulsprojekte

Leuchtturmprojekte und Impulsprojekte dienen dazu, einen Anstoß für weitere Projekte zu leisten und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren. Ein Beispiel für ein Leuchtturmprojekt ist die geplante barrierefreie Ausstattung der Amberger Stadtverwaltung mit einem Leitsystem für Menschen mit Sehbehinderung oder der barrierefreie Umbau des Amberger Stadttheaters. Wir wollen jedes Jahr ein neues, zusätzliches Projekt anstoßen.

19. Inklusionspreis

Alle zwei Jahre soll ein Inklusionspreis für Stadt und Landkreis ausgeschrieben werden. Dabei sind Einzelpersonen bzw. Organisationen für ihre guten Ideen im Bereich der Inklusion auszuzeichnen und die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen. Idealerweise ist der Preis mit einem Preisgeld verbunden, welches dann für Inklusionsprojekte verwendet wird.

20. Öffentlichkeitsarbeit

Ziel ist es, alle Bürgerinnen und Bürger unserer Region mit Hilfe der regionalen Medien für das Thema „Inklusion“ zu sensibilisieren.